NEUERUNGEN für Besuche im AHZ ab dem 23.12.22
NEUERUNGEN für Besuche im AHZ ab dem 23.12.22
Die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW sieht ab dem 23.12.22 Folgendes vor:
„(…) Für Besucherinnen und Besucher ist ein zuvor an dem Tag des Besuchs ein durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den für die Einrichtungen verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu versichern. Eine mündliche Versicherung ist ausreichend.
Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Coronaselbsttests unter Aufsicht in der entsprechenden Einrichtung verlangt werden. (…)“
Aufgrund dessen stellen wir unser tägliches Testangebot ab dem 23.12. ein und verlassen uns darauf, dass Sie als Besucher nur symptomfrei und frisch negativ getestet die Einrichtung betreten. Bei Bedarf können Sie sich aber weiterhin durch uns testen lassen.
Bitte halten Sie weiterhin auch die gängigen Hygieneregeln ein. Vielen Dank!
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