Aktuelles
NEUE REGELUNGEN FÜR BESUCHER
02.06.2021Liebe BesucherInnen unseres Hauses,
bitte informieren Sie sich über die neuen Regelungen in unserem Haus, die ab sofort gelten:
1. es gibt keine Begrenzung der Anzahl von BesucherInnen im privaten Bereich der BewohnerInnen. Abstände zu allen anderen Personen müssen eingehalten werden.
2. es gibt keine zeitlichen Begrenzungen von Besuchen und damit auch keine vorgegebenen Zeitkorridore für Besuche.
3. geimpfte BesucherInnen (2. Impfung ist länger als 14 Tage her) und genesene BesucherInnen (PCR-Test-Ergebnis darf nicht älter als 6 Monate und muss mind. 28 Tage alt sein) müssen sich nicht mehr testen lassen. In beiden Fällen muss ein Nachweis vorgezeigt werden.
4. das Tragen von mind. OP-Masken ist in den Fluren, im Treppenhaus, Aufzug und Aufenthaltsbereichen für ALLE BesucherInnen dringend gewünscht (auch wenn geimpft, oder genesen). In den Bewohnerzimmern tragen Besucher die Verantwortung über den Infektionsschutz.
5. in Zimmern von Bewohnern, die ungeimpft sind, ist das Tragen der Maske Pflicht und Abstand zu halten
6. Testzeiten für Besucher bleiben, wie gewohnt, bestehen.
7. kein Einlass für Besucher mit Symptomen, oder ohne Impf-Genesenen- Testnachweis. Ausnahme: im Sterbefall der zu besuchenden Bewohnerin / des Bewohners
8. das Symptommonitoring und die Registrierungen bleiben bestehen
Ihr Team vom Ev. Altenhilfezentrum
Monatliches Ritual im Ev. Altenhilfezentrum
18.05.2021Wir danken der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V. für den monatlichen Seniorenbrief.
Ein Jahr ist es her, dass uns der erste Seniorenbrief erreicht hat und uns Mut in der schweren Zeit machte. Mittlerweile ist der Seniorenbrief ein fester Bestandteil unserer Angebots- und Tagesstruktur und lässt uns gemeinsam eine schöne Zeit erleben; am Nachmittag mit einem Eierlikör und am Vormittag mit einer schönen Tasse Kaffee.
Damit sie, liebe Besucher und Besucherinnen unserer Internetseite, auch in den Genuss kommen, stellen wir den Seniorenbrief hier ein.
Viel Freude beim Lesen.
Besuchsregelung stationärer Einrichtungen mit Inkrafttreten der Schutzausnahmeverordnung
10.05.2021Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
mit Inkrafttreten der Schutzausnahmeverordnung des Bundes auf Grundlage von §28cIfSG gelten folgende, weitere Lockerungen für die Zahl der Besucherinnen und Besucher in stationären Pflegeeinrichtungen.
In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen KEINE besonderen Schutzmaßnahmen der sog."Bundesnotbremse" nach §28bIfSG gelten:
Hier gelten keine Begrenzungen der Anzahl von Besucherinnen und Besuchern im privaten Bereich der Bewohnerinnen und Bewohner. Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Die Kontaktbeschränkungen des §2Abs.2 der Coronaschutzverordnung gelten im öffentlichen Raum.
Besucherinnen und Besucher, die über einen Genesungsnachweis verfügen, wobei die zugrundeliegende positive Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegen muss oder seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind, sind gem.§7Abs.1 SchutzAusnahmeV mit Getesteten gleichzusetzen und können daher statt eines Testnachweises den Impf-oder Genesenennachweis vorlegen.
--- Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie ggf. bei der Registrierung nach einem gültigen Ausweisdokument gefragt werden, damit der von Ihnen gezeigte Impfausweis, die Impfbestätigung, oder ein Genesungsnachweis auch Ihnen zugeordnet werden kann ---
NEUE PoC- Testzeiten ab Montag, 19. April 2021
08.05.2021Neue Testzeiten ab dem 19. April 2021:
Mo: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgendes:
FÜR GEIMPFTE: haben Sie 2 Impfungen erhalten und die letzte Impfung ist mindestens 14 Tage her, können Sie mit ihrer gültigen Impfbescheinigung / mit Ihrem gültigen Impfausweis OHNE weitere Testung zu Besuch kommen. Bitte halten Sie ggf. ein offizielles Ausweisdokument bereit, damit der Impfnachweis auch Ihnen zugeordnet werden kann.
- FÜR GENESENE: bitte halten sie auch hier den Nachweis über ihr positives PCR Testergebnis vor. Dieses darf nicht älter als 6 Monate sein und nicht jünger als 28 Tage.
- An den Testterminen entstehen Wartezeiten. Sollten Sie ein gültiges negatives Testergebnis besitzen, so können Sie, so schnell als möglich, unsere Einrichtung betreten und sich registrieren lassen. Bitte nutzen Sie für diesen Fall auch unsere Seitentür im Innenhof, wenn die Warteschlange für die Testungen am Haupteingang zu lang sein sollte
- Bitte haben Sie stets Ihren Testausweis dabei, oder einen anderen gültigen Nachweis über Ihr negatives Testergebnis. Sind Sie noch nicht im Besitz eines Ausweises, dann wird Ihnen einer, nach einer bei uns erfolgten Testung, ausgestellt
- Das negative Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein
- Sollten Ihnen die Wartezeiten bei uns zu lang sein, ist es für Sie gut zu wissen, dass wir selbstverständlich auch PoC-Testergebnisse anderer Institutionen akzeptieren, wie beispielsweise: Apotheken, Testzentrum, Pflegediensten, anderen Altenheimen, oder Krankenhäusern.
Herzlichen Glückwunsch, Andrea Eveld!
05.05.2021
"Neue" Einrichtungsleitung im Ev. Altenhilfezentrum Dülmen
Seit dem 01.05.2021 übernimmt Frau Andrea Eveld offiziell die Einrichtungsleitung in unserem Ev. Altenhilfezentrum.
Liebe Andrea,
wer so engagiert ist, so hart arbeitet, dabei stets seinen Humor behält und darüber hinaus immer ein offenes Ohr für die Sorgen, Wünsche und Gedanken der Mitarbeiter, Bewohner, Besucher und Angehörigen hat, den muss man zur Einrichtungsleitung berufen. In diesem Fall: diejenige muss man zur Einrichtungsleitung berufen. Dein ganzes Team gratuliert von ganzem Herzen und freut sich sehr, dich nun als offizielle feste Einrichtungsleitung im Haus zu haben. Alles, alles Liebe und Gute für dich und auf viele gemeinsame Jahre.
Dein Team vom Ev. Altenhilfezentrum
Frühlingsgrüße
15.03.2021
Hier finden Sie unsere neue CoronaSchVO und die CoronaTest und QuarantäneVO
12.03.2021Hier finden Sie den Link zu der neuen CoronaSchVO und der Corona-Test und QuarantäneVO:
210311_CoronaSchVO ab 12.03.2021_Lesefassung mit Markierungen
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